Ein kleines Kreiskrankenhaus in Südhessen legt sich mit der Bundesregierung an – und das hat es in Deutschland so noch nie gegeben. Die Kreisklinik Groß-Gerau will Schadenersatz vom Bund, weil sie mit den geltenden Regeln nach eigener Darstellung gar nicht kostendeckend arbeiten kann. Der Fall könnte weit über Hessen hinaus Folgen haben.
1,2 Millionen Euro – doch es geht um viel mehr
Konkret fordert die Klinik mit ihren 220 Betten 1,2 Millionen Euro. Genau so groß war ihr Minus im Jahr 2023. Eingereicht wurde die Klage bereits 2024, am Mittwoch fand nun vor dem Landgericht Darmstadt die erste mündliche Verhandlung statt.
Das Geld ist dabei eher Nebensache. Im Kern soll geklärt werden, ob der Bund mit seinen Gesetzen im Gesundheitswesen gegen seine Pflicht zur Daseinsvorsorge verstößt. Nach Ansicht der Klinik reicht die staatliche Finanzierung seit Langem nicht mehr aus, um die Versorgung der Bevölkerung dauerhaft zu sichern. Geschäftsführerin Erika Raab spricht selbst von einer „Musterklage“.
Der Trick: Europäisches Recht
Nach deutschem Recht kann man den Gesetzgeber nicht für Schäden verklagen, die durch seine Gesetze entstehen. Deshalb stützt sich die Klinik auf EU-Recht. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verlangt in Artikel 14, dass die Rahmenbedingungen es den Anbietern ermöglichen, ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen. Werden diese Bedingungen dauerhaft verfehlt, könnte der Staat nach dieser Lesart haften.
Das erklärte Ziel der Groß-Gerauer: Die Grundsatzfrage soll am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Sollte sich herausstellen, dass EU-Staaten für Unterfinanzierung haftbar gemacht werden können, hätte das nicht nur Folgen für Krankenhäuser – sondern womöglich auch für andere Bereiche wie Mobilität, Soziales oder Energie.
Ein erster Etappensieg: Die Klage wurde nicht abgewiesen. Der Richter ließ zudem durchblicken, dass das Landgericht Darmstadt wohl nicht die letzte Instanz sein wird. Am 25. November geht es weiter – dann soll entschieden werden, wie das Verfahren fortgesetzt wird.
„Systemfehler“: Fast jede Klinik schreibt rote Zahlen
Hintergrund ist die Finanzlage der Krankenhäuser. Laut Raab lag das Defizit der deutschen Kliniken 2023 bei rund zehn Milliarden Euro, fast 80 Prozent der Häuser arbeiteten defizitär. Aufgefangen werden die Verluste meist von den Kommunen – auch in Groß-Gerau. Raab sieht darin einen „Systemfehler“: Die Regeln mache schließlich der Bund, also müsse er auch für die Folgen einstehen.
Die Klinik beschreibt eine Zwickmühle: Einerseits sollen Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten, andererseits gibt der Bund strenge Qualitätsvorgaben vor, etwa beim Personal. Beides gleichzeitig sei mit dem vorhandenen Geld kaum zu schaffen. Auf Reserven zurückgreifen, wie es die Gesetzeslage vorsieht, könne man in Groß-Gerau nicht – es gebe schlicht keine. Echtes Sparpotenzial sehe die Geschäftsführung nur noch beim Verzicht auf Tariflöhne.
Rückenwind von anderen Kliniken
Allein steht das Haus nicht da. Nach Angaben von Raab teilen viele andere Krankenhäuser die Sichtweise, einige haben sich der Klage bereits angeschlossen. Auch die Linke im Kreistag unterstützt den Vorstoß.
Ministerium sah die Lage ganz anders
Das Bundesgesundheitsministerium – damals noch unter Karl Lauterbach (SPD) – hatte die finanzielle Lage der Kliniken 2024 in einer Stellungnahme gegenüber dem Gericht als „außerordentlich gut“ bezeichnet. Die Linie dahinter: Deutschland leiste sich ein teures Kliniksystem mit nur mittelmäßigen Ergebnissen, nötig seien weniger, dafür spezialisierte Häuser. Dass kleine Kliniken dabei schließen müssen, wird in Kauf genommen. Die nachfolgenden Minister haben dieser Haltung laut Bericht bislang nicht widersprochen.
Für die Klinikchefin passt das nicht zusammen: Die Gesellschaft altert, es wird mehr Kranke geben – und der Großteil davon leidet an gewöhnlichen Volkskrankheiten, für die keine Spezialklinik nötig ist. Gute Versorgung bedeute auch, dass das nächste Krankenhaus nicht 30 oder 40 Minuten entfernt liegt.
Ein zentrales Problem sieht Raab im Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das auf stabile Kassenbeiträge setzt – während das EU-Recht die Daseinsvorsorge in den Mittelpunkt stellt. Ob das deutsche System so noch richtig ist, soll am Ende womöglich Europa beantworten.
Quelle: hessenschau.de – „Wie die Groß-Gerauer Klinik das deutsche Gesundheitssystem verändern könnte“
Schreibe einen Kommentar