Epstein-Brief: Richter schmettert Trump-Klage ab

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Juristische Schlappe für Donald Trump: Ein US-Bundesrichter in Miami hat die Verleumdungsklage des Präsidenten gegen das „Wall Street Journal“ und Medienunternehmer Rupert Murdoch abgewiesen – mit ungewöhnlich deutlichen Worten. Trump hatte zehn Milliarden Dollar Schadenersatz gefordert, wie BILD, AP und CNBC übereinstimmend berichten.

Wer hat wen verklagt?

Kläger ist Donald Trump. Verklagt hatte er laut CNBC und CBS News das „Wall Street Journal“ (WSJ), dessen Mutterkonzerne Dow Jones und News Corp, Rupert Murdoch sowie Reporter der Zeitung. Anlass war ein WSJ-Artikel vom Juli 2025. Darin berichtete die Zeitung über einen Brief, der Trumps Namen bzw. Unterschrift trug und Teil eines Albums zum 50. Geburtstag von Jeffrey Epstein im Jahr 2003 gewesen sein soll – also bevor Epstein wegen Sexualstraftaten angeklagt wurde, wie die BBC betont.

Laut WSJ-Bericht war der Brief mit der Zeichnung eines nackten Frauenkörpers versehen. Trump bestreitet entschieden, den Brief geschrieben zu haben, und bezeichnete den Bericht laut BILD als falsch, bösartig und verleumderisch. Seine Anwälte warfen der Zeitung vor, wissentlich Falsches verbreitet und Trump finanziell und in seinem Ruf geschädigt zu haben.

Warum der Richter die Klage abwies

Bundesrichter Darrin Gayles entschied laut AP und CNBC, Trump habe nicht plausibel dargelegt, dass die Zeitung mit „actual malice“ gehandelt habe. Diesen Maßstab müssen Personen des öffentlichen Lebens in den USA bei Verleumdungsklagen erfüllen: Sie müssen zeigen, dass ein Medium wusste, dass seine Angaben falsch waren, oder die Wahrheit rücksichtslos ignorierte.

Die Vorwürfe in Trumps Klage nannte Gayles laut Berichten pauschal, vage, teils widersprüchlich zum Artikel und oft irrelevant. Trump greife „nach Strohhalmen“, die Klage versuche, Mängel in der Recherche der Zeitung zu „konstruieren“. Laut CNBC bescheinigte der Richter dem WSJ eine sorgfältige und detaillierte Recherche. Zudem habe die Zeitung Trumps Dementi nicht verschwiegen, sondern ausdrücklich berichtet, dass er den Brief als Fälschung bezeichnet.

Wichtig: Keine Entscheidung über den Brief selbst

Ob Trump den Brief tatsächlich verfasst hat, hat das Gericht laut CNBC ausdrücklich nicht entschieden. Es ging allein um die Frage, ob die Zeitung rechtswidrig berichtet hat. Ein Fehlverhalten Trumps im Zusammenhang mit Epstein ist nicht Gegenstand des Urteils.

Zweiter Anlauf gescheitert

Es war bereits Trumps zweiter Versuch. Laut CBS News hatte er ursprünglich 20 Milliarden Dollar gefordert; im April wies Gayles die erste Klage ab, ließ aber eine Überarbeitung zu. Die nachgebesserte Klage über zehn Milliarden Dollar wurde nun „with prejudice“ abgewiesen – sie kann in dieser Form nicht erneut eingereicht werden. Endgültig ist der Streit damit aber womöglich nicht: Laut CNBC und CBS News will Trumps Seite in Berufung gehen.

Kommentar: Zehn Milliarden Dollar wegen eines Geburtstagsbriefs – und am Ende bleibt vor allem eine Lektion in amerikanischem Presserecht. Wer als Präsident gegen eine Zeitung klagt, braucht mehr als Empörung.

Quellen: BILD, AP News, CNBC, CBS News, BBC

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