Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) hat sich in einem offiziellen Schreiben zu den Zuständen in der Rupert-Mayer-Klinik für forensische Psychiatrie (BKH) in Lohr am Main geäußert — und die Vorwürfe nicht einfach vom Tisch gewischt, wie Pressecop24 berichtet. Anlass war eine Eingabe vom 16. Februar 2026, in der die Situation des Patienten Thomas Krebs geschildert wurde — samt Gerichtsbeschlüssen des LG Würzburg und des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Der CPT-Berater bestätigt in dem Schreiben ausdrücklich, dass der Ausschuss in der Vergangenheit wiederholt systematische Fesselungen bei medizinischen Ausführungen, Verweigerungen von Lockerungen sowie langfristige Unterbringungen auf Basis pauschaler Gefahrenprognosen beanstandet hat. Die juristischen Analysen und Beschlüsse wurden als „von großem Interesse“ für die Arbeit des Komitees eingestuft. Die übermittelten Informationen sollen an alle CPT-Mitglieder weitergeleitet werden.
Gleichzeitig macht der Brief unmissverständlich klar, wo die Grenzen der Straßburger Behörde liegen: Einzelfälle aus der Ferne lassen sich nicht direkt beeinflussen, Klagen gegen Einrichtungen oder Personal kann das CPT nicht führen, und das Personal ist zu begrenzt, um alle 46 Europaratsstaaten lückenlos zu überwachen. Ende 2025 habe man Deutschland bereits mit drei anderen Themenschwerpunkten besucht.
Parallel dazu eskaliert der Skandal um den gerichtlich bestellten Gutachter Prof. Dr. H.-P. V. bei der Bayerischen Landesärztekammer. Die dort eingereichte Beschwerde listet eine Reihe von berufsrechtlichen Verstößen auf: Der Gutachter soll trotz ausdrücklicher schriftlicher Ablehnung persönlich in der Klinik erschienen sein, den Türrahmen blockiert und sich dem Pflegepersonal gegenüber in einer Weise verhalten haben, die laut Beschwerde gegen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, die Schweigepflicht, das Neutralitätsgebot und das Kollegialitätsgebot verstößt. Der Patient habe infolge des Vorfalls unter akuten Stressreaktionen mit erhöhtem Blutdruck gelitten, was sogar eine augenärztliche Notabklärung erforderlich gemacht haben soll.
Das Muster, das sich in diesem Fall zeigt, ist kein Einzelfall-Problem: Ein Gutachter, der seine eigene Rolle überschreitet. Ein Gericht, das eine Begutachtung gegen den Willen des Betroffenen durchsetzen will. Eine Aufsichtsbehörde, die jetzt unter Druck steht. Und ein europäisches Kontrollgremium, das zwar Interesse bekundet — aber betont, wie wenig Handhabe es im Einzelfall hat. Der Ball liegt nun bei der Ärztekammer Bayern. Ob sie ihn aufnimmt oder liegen lässt, wird zeigen, wie ernst man berufsrechtliche Grundsätze in der Forensik nimmt.
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