Sachsen-Anhalt: Mehr als 40 Terror-Ermittlungsverfahren seit 2019

Halle. Häufiger als bislang bekannt haben Sachsen-Anhalts Staatsanwälte in den vergangenen Jahren wegen Terrorverdachts ermittelt. Das berichtete die in Halle scheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitagsausgabe). Demnach leiteten Sachsen-Anhalts Ermittler seit dem Jahr 2019 mehr als 40 Verfahren ein, überwiegend ging es um den Verdacht des Islamismus. Dies legte das Justizministerium in Magdeburg auf Anfrage der Linkspartei offen. Allein 19 der gelisteten Verfahren drehten sich um mutmaßliche Mitgliedschaften, Unterstützungsleistungen oder Werbung für den „Islamischen Staat“.

Zwar wurden zahlreiche Verfahren letztlich eingestellt, da den Verdächtigen keine Straftaten nachgewiesen werden konnten, weitere Fälle wurden zuständigkeitshalber in andere Bundesländer abgegeben. Doch längst nicht jeder Fall entpuppte sich als harmlos: So ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg seit 2019 gegen einen 21-jährigen Syrer, der im Namen des IS Telegram-Kanäle zur digitalen Kommunikation der Terroristen eingerichtet haben soll. Zudem habe er Geld für seine Schwester gesammelt, die in einem kurdischen Gefangenenlager sitzt oder saß – auch das werten Sachsen-Anhalts Ermittler als mögliche IS-Unterstützung. Der Mann ist bereits seit Jahren auf dem Schirm von Verfassungsschutz und Polizei und befindet sich aktuell im Ausland.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren läuft seit Januar gegen einen 40-jährigen Syrer aufgrund einer anonymen Anzeige. Sie war bei der Dessauer Polizei eingegangen. Laut Justizministerium ist der Verdächtige mutmaßliches IS-Mitglied. Die Generalstaatsanwaltschaft prüft Hinweise, laut denen der Mann im IS-Herrschaftsgebiet in Syrien gekämpft haben soll. „Wir gehen dem nach“, sagte Behördensprecher Klaus Tewes der MZ.

Ein drittes Verfahren aus Sachsen-Anhalt hat mittlerweile die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe an sich gezogen: Ein Verdächtiger soll an Scharia-Kursen des IS teilgenommen haben. Die Ermittlungen dazu laufen noch, erklärte die Bundesanwaltschaft auf MZ-Anfrage. Deutschlands oberste Ankläger übernehmen immer dann, wenn es sich um schwerwiegende Terrorfälle handelt. Fragen zum Fall beantwortete die Bundesanwaltschaft nicht, die Ermittlungen sollten nicht gefährdet werden. Laut Auflistung des Justizministeriums in Magdeburg läuft seit Ende 2021 zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Gründung einer Terrorvereinigung. Das Verfahren sei bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau anhängig. Die Behörde macht auf MZ-Anfragen keine Angaben zum Fall.

Mitteldeutsche Zeitung