Behörden-Spots im Privat-TV? Was die Länder planen

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Dürfen ARD und ZDF bald allen Medien vorschreiben, wie sie mit „staatlichen Informationen“ umgehen? So liest die WELT einen Reformentwurf der Bundesländer. Ein Blick in das Originaldokument zeigt: Gemeint ist etwas deutlich Engeres – nämlich der Umgang mit bezahlten Informations-Spots von Behörden im Rundfunk. Und auch dieser Punkt ist noch nicht entschieden.

Um welchen Entwurf es geht

Die Rundfunkkommission der Länder hat am 16. September 2026 einen Diskussionsentwurf für den „Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2“ beraten und veröffentlicht. Er soll den Medienstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag reformieren. Stellungnahmen sind laut Rundfunkkommission bis zum 13. November 2026 möglich. Der Entwurf selbst betont, es handle sich „NICHT um abschließend geeinte Texte“.

Was mit „staatlicher Informationsarbeit“ gemeint ist

Der Entwurf führt den Begriff „staatliche Informationsarbeit“ neu ein (§ 2 Abs. 2 Nr. 7a). Gemeint sind Inhalte, für deren Ausstrahlung eine öffentliche Stelle bezahlt und die sachlich über staatliches Handeln oder Angelegenheiten von öffentlicher Bedeutung informieren – also etwa ein bezahlter Spot eines Ministeriums, wie das Branchenportal DWDL erklärt. Inhalte, die Wahlen, Abstimmungen oder Gesetzgebungsverfahren beeinflussen sollen, sind ausdrücklich ausgenommen.

Solche Spots sollen laut Entwurf im privaten Rundfunk erlaubt werden (§ 8 Abs. 9a). Sie müssen klar gekennzeichnet und vom redaktionellen Programm getrennt sein und sind im Umfeld von Nachrichten-, Politik- und Kindersendungen sowie in Wahlsendezeiten verboten (§ 8 Abs. 9b). Politische Werbung bleibt laut DWDL im Rundfunk weiterhin verboten.

Wo ARD und ZDF ins Spiel kommen

Hier liegt der Kern der WELT-Kritik: Nach dem Entwurfstext sollen „die Landesmedienanstalten“ – und, in eckigen Klammern, auch ARD, ZDF und Deutschlandradio – gemeinsam Grundsätze festlegen, wie solche bezahlten Behörden-Inhalte erkennbar und vom Programm unterscheidbar sein müssen. Die eckigen Klammern bedeuten, dass dieser Teil unter den Ländern noch offen ist; das bestätigt auch DWDL. Ebenfalls in Klammern steht, ob staatliche Informationsarbeit überhaupt bei den Öffentlich-Rechtlichen zulässig sein soll.

Nach unserer Lektüre des Entwurfs betrifft die Regelung damit Kennzeichnungsregeln für bezahlte Spots im Rundfunk – nicht die Frage, wie Redaktionen journalistisch mit Informationen von Behörden umgehen. Zeitungen und Zeitschriften fallen nicht unter diese Rundfunkvorschrift. Für sonstige Online-Angebote schreibt der Entwurf die Kennzeichnung direkt im Gesetzestext vor (§ 22).

Die größere Debatte: Bevorzugung in Feeds

Laut Vorspann des WELT-Artikels geht es dort vor allem darum, wie Medienangebote auf Plattformen ausgespielt werden – der Plan bevorzuge ARD und ZDF „klar“. Tatsächlich sieht der Entwurf laut DIGITAL FERNSEHEN vor, dass mindestens jede fünfte algorithmische Empfehlung in Feeds aus einem Pool besonders „vielfaltsfördernder“ Angebote stammen soll. Bestimmte Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio wären automatisch Teil dieses Pools, private Anbieter müssten sich bewerben; entscheiden sollen die Landesmedienanstalten. Die Länder begründen das laut Entwurf mit dem Schutz vor einer „Verflachung und Homogenisierung“ der Medienlandschaft. Kritik kommt etwa vom Breitbandverband ANGA, der einen zusätzlichen Regulierungsbedarf für nicht belegt hält.

Hinweis: Der WELT-Artikel erschien als WELTplus hinter einer Bezahlschranke; frei lesbar waren nur Überschrift und Vorspann. Die Einordnung beruht auf dem Originalentwurf der Rundfunkkommission und den unten genannten Quellen.

Quellen: WELT (WELTplus), Rundfunkkommission – Diskussionsentwurf DMStV Teil 2 (PDF), Rundfunkkommission – Übersicht, DWDL, FREY Rechtsanwälte, DIGITAL FERNSEHEN, ANGA-Stellungnahme

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