München, 24. März 2025 – Die Generalstaatsanwaltschaft München hat einen bedeutenden Schritt im Umgang mit der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ unternommen: Fünf Aktivisten der ehemaligen Gruppe wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Die Anklage wurde am heutigen Montag vor dem Landgericht München I eingereicht, wie die Organisation selbst mitteilte.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben, deren Ziel es gewesen sei, Straftaten zu begehen. Die Anklageschrift umfasst beeindruckende 149 Seiten und nennt unter anderem die bekannte Klimaaktivistin Carla Hinrichs als eine der Angeklagten. Hinrichs, ehemalige Sprecherin der „Letzten Generation“, war bereits im Januar 2024 in einem Berufungsprozess am Frankfurter Landgericht zu einer zweimonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Die „Letzte Generation“, die im vergangenen Jahr ihren Namen offiziell abgelegt hatte, gerät mit dieser Anklage erneut ins Kreuzfeuer der Justiz. Die Gruppe, bekannt für ihre spektakulären Protestaktionen wie Straßenblockaden und das Besprühen von Gebäuden, sieht sich selbst als Kämpfer für den Klimaschutz. Doch die Generalstaatsanwaltschaft stuft ihre Aktivitäten nun als kriminell ein. Die Organisation reagierte empört und bezeichnete die Anklage als „Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement als einen Eckpfeiler der Demokratie“.
Besonders brisant: Bereits im Oktober 2024 hatte das Landgericht München die „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Damals argumentierte das Gericht, dass Straftaten kein legitimes Mittel der demokratischen Auseinandersetzung seien, sondern Ausdruck „krimineller Energie“. Die neue Anklage könnte nun weitreichende Konsequenzen für die Aktivisten und ihre Unterstützer haben – von Vermögensbeschlagnahmungen bis hin zu weiteren Strafverfahren.
Die Debatte um die Methoden der Klimabewegung ist damit erneut entbrannt. Während die einen die radikalen Aktionen als notwendigen Weckruf im Kampf gegen die Klimakrise verteidigen, sehen andere darin eine Gefahr für die öffentliche Ordnung. Der Prozess vor dem Landgericht München wird zeigen, wie die Justiz diese Gratwanderung bewertet – und könnte ein Präzedenzfall für den Umgang mit zivilem Ungehorsam in Deutschland werden.