Die NRW-Landesregierung unterstützt das Vorhaben Bayerns und Baden-Württembergs, die Untätigkeit von Aufsichtspersonen in Fällen sexuellen Missbrauchs unter Strafe zu stellen. „Es dürfen nicht nur die bestraft werden, die die Taten begehen, sondern auch die, die dort wegschauen, wo sie hinschauen müssten. Wenn unter den Augen dieser Personen weitere Missbrauchstaten stattfinden, weil sie fahrlässig nichts tun und das pflichtgemäße Handeln die Tat verhindert hätte, müssen sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe). Leiter in Kirchen, Schulen und vergleichbaren Institutionen hätten eine besondere Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder. „Hier darf es keine Strafbarkeitslücken geben“, so der Minister. Bayern und Baden-Württemberg haben bei der laufenden Justizministerkonferenz auch mit Blick auf den Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche vorgeschlagen, für „Fälle schweren Versagens“ von Aufsichtspersonen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorzusehen. Bislang könnten Aufsichtspersonen nur bei Vorsatz belangt werden, was schwer nachweisbar sei.
Kölner Stadt-Anzeiger