29. Januar 2026
Nachdem die Berichterstattung angelaufen ist, kommt weitere Bewegung in den Fall Thomas Krebs. Der Ex-Polizist sitzt seit nahezu sechs Jahren im Maßregelvollzug unter unwürdigen Bedingungen. Wäre er für die Anlasstat im normalen Strafvollzug gelandet, befände er sich längst wieder in Freiheit, im Maßregelvollzug aber kann sein Aufenthalt immer wieder verlängert werden. So lange die Öffentlichkeit wegschaut, tut sich in solchen Fällen wenig, wie wir aus Erfahrung wissen. Jetzt endlich muss sich auch der bayrische Landtag mit dem Skandal befassen.
Am Mittwoch, dem 04.02.2026 ist die Petition (Beschwerde über Forensische Abteilung des BKH Lohr am Main) zur Behandlung in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen, wie es in einer Mitteilung an den Petenten heißt, der sich des Falls angenommen hat.
Gut ein halbes Jahr nach der Eingabe steht nun also ein Termin fest. Doch wie immer ist noch jede Menge Spielraum vorhanden. In der Nachricht an den Petenten heißt es nämlich weiter:
Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung Ihrer Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin würden wir Sie informieren.
In anderen Fällen kam man durchaus schneller zu einer Entscheidung, zum Beispiel den Messerattentäter von Aschaffenburg wieder aus derselben Klinik zu entlassen, in der Thomas Krebs noch immer festsitzt. Gibt es etwa Doppelstandards? Und wer begutachtet solche tatsächlich schweren Gewalttäter und erteilt ihnen wider besseren Wissens eine positive Sozialprognose?
Wir werden weiter recherchieren, insbesondere auch zur Beteiligung gewisser Gutachter, die wir schon aus anderen Fällen kennen und Auskünfte, die man uns verweigert, einzuklagen versuchen.
Quelle: Opposition24.com