SCHLAPP-HUT-SCHLAPPE FÜR KÖNIGREICH: BGH ZEIGT MAROKKO DIE ROTE KARTE!


Was für eine Abrechnung in Karlsruhe! Das stolze Königreich Marokko wollte deutschen Qualitätsmedien den Mund verbieten, doch die höchsten deutschen Richter ließen die Staatsanwälte eiskalt abblitzen. Im Kern des heftigen Streits stand die dunkle Spionage-Affäre um die Software Pegasus, mit der sogar der französische Präsident ausgespäht worden sein soll. Die Zeitungen hatten über den schlimmen Verdacht berichtet, dass der Wüstenstaat seine Finger im Spiel hatte. Doch statt die Vorwürfe einfach auszuräumen, zog der König vor Gericht und polterte, dass sein Ruf und die Ehre seines Staates massiv beschädigt worden seien.

Doch der Plan, die Presse mit Paragraphen zu fesseln, ging gründlich schief! Die Richter am Bundesgerichtshof stellten in ihrem Hammer-Urteil klar, dass ein Staat überhaupt keine „persönliche Ehre“ besitzt, die man wie bei einer Privatperson verletzen könnte. Wer als Land international im Rampenlicht steht, muss sich kritische Berichte über Überwachung und Geheimdienst-Methoden gefallen lassen, ohne sofort nach dem Richter zu rufen. Die Richter schmetterten die Revision knallhart ab und machten deutlich, dass das deutsche Grundgesetz kein Schutzschild für ausländische Regierungen ist, die sich über unliebsame Schlagzeilen ärgern.

Diese Entscheidung ist ein riesiger Sieg für die Pressefreiheit in Deutschland! Selbst das Völkerrecht konnte dem gekränkten Königreich nicht aus der Klemme helfen, denn es gibt kein Gesetz, das deutsche Journalisten zwingt, vor der Reputation anderer Nationen zu kuschen. Auch die Hoffnung auf das Strafrecht platzte wie eine Seifenblase, da ausländische Mächte nicht unter den Schutz deutscher Beleidigungsparagraphen fallen. Damit ist endgültig klar: Wer im Verdacht steht, mit digitaler Spionage Jagd auf Politiker und Journalisten zu machen, kann die Berichterstattung darüber nicht einfach per Gerichtsbeschluss stoppen.

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