Gericht schlägt USDA wegen mangelnder Transparenz bei der GVO-Kennzeichnung

Jahrelange Gesetzgebungs- und Gerichtsstreitigkeiten um die Kennzeichnung gentechnisch veränderter (GE) Lebensmittel nahmen diese Woche eine weitere Wendung, als ein Bundesgericht am Dienstag feststellte, dass das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) einen Fehler begangen hat, indem es Lebensmittelunternehmen erlaubte, GE-Produkte einfach mit digitalen Codes zu kennzeichnen, die die Verbraucher scannen müssen,

(Artikel von Carey Gillam, wiederveröffentlicht von TheNewLede.org)

Nach den USDA-Regeln, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten sind, können Lebensmittel, die mit genetisch veränderten Kulturen hergestellt werden, einfach als „biotechnologisch“ (BE) gekennzeichnet werden oder mit einem QR-Code geliefert werden, der die Verbraucher unter anderem zu weiteren Informationen online führt.

Aber das Gericht sagte, dass diese Regeln nicht mit dem Gesetz übereinstimmten, und stellte fest, dass die USDA wusste, dass die Zulassung einer „einständigen elektronischen Offenlegung“ den Verbrauchern keinen „ausreichenden Zugang“ zu Offenlegungen über Bioengineering bieten würde, die an der Herstellung bestimmter Produkte beteiligt sind.

Der National Bioengineered Food Disclosure Standard wurde vor sechs Jahren als Änderung des Agricultural Marketing Act von 1946 verabschiedet, um staatliche Gesetze aufzuheben, die vorschreiben, dass Lebensmittel aus GVO-Sojabohnen, Mais oder anderen GVO-Kulturen als solche gekennzeichnet werden. Die Grocery Manufacturers Association (GMA), die die Interessen der größten Lebensmittel- und Getränkeunternehmen des Landes vertritt, war ein wichtiger Architekt der Gesetzgebung.

Obwohl das Gesetz „einen obligatorischen einheitlichen nationalen Standard für die Offenlegung von Informationen an Verbraucher“ vorsieht, hielt sich das USDA nicht an diesen Standard bei der Ausarbeitung von Regeln für die Umsetzung des Gesetzes, stellte das Gericht fest.

 

 

Das Gericht sagte, dass das Gesetz ausdrücklich vorschreibt, dass ein elektronischer oder digitaler Link von einer „Verpackungssprache“ begleitet wird, die darauf hinweist, dass der Link Zugang zu Lebensmittelinformationen bietet, zusammen mit einer Telefonnummer, die den Zugang zur Offenlegung des Bioengineerings ermöglicht.

Das Gericht nahm zur Kenntnis, dass eine für USDA durchgeführte Studie „wichtige technologische Herausforderungen“ feststellte, darunter einen Mangel an technischem Wissen und einen Mangel an Infrastruktur, die Verbraucher daran hindern würde, Informationen durch elektronische oder digitale Offenlegungsmethoden zu erhalten.

Das Gericht entschied, dass die Entscheidung des USDA, elektronische oder digitale Offenlegungen zuzulassen, ohne dass eine zusätzliche Etikettierung auf dem Paket erforderlich ist, ein „signifikanter Fehler“ war, und ordnete USDA an, die Regeln zu korrigieren, um dem Gesetz zu entsprechen.

„Das Gericht hat jetzt bestätigt, dass das USDA unrechtmäßig gehandelt hat, indem es eigenständige QR-Codes und andere digitale und elektronische GVO-Kennzeichnung zugelassen hat“, sagte Andrew Kimbrell, Geschäftsführer des Center for Food Safety (CFS), in einer Erklärung. „Dies sollte eine Warnung an den industriellen Lebensmittelsektor sein, dass die Vermeidung einer klaren Kennzeichnung auf der Verpackung allein durch die Verwendung von QR-Codes keine rechtliche Prüfung bestehen wird“.

CFS reichte die gerichtliche Anfechtung gegen die USDA im Jahr 2020 im Namen einer Koalition von gemeinnützigen Gruppen und Einzelhändlern ein, darunter die Einzelhandelskette Natural Grocers und Puget Consumers Co-op, der größte Lebensmittelmarkt in Gemeinschaftsbesitz des Landes. Die Klage folgte auf die Regelsetzung der USDA im Dezember 2018. Das Kennzeichnungsgesetz trat im vergangenen Januar vollständig in Kraft.

Das Gericht stellte sich auf die Seite von USDA zu mehreren anderen von CFS mitgebrachten Anfechtungen, einschließlich der Aufrechterhaltung der Verwendung des Wortes „biotechnologisch“ durch USDA und der Blockierung der Verwendung der Beschreibungen „GE“ oder „GVO“. Das Gericht entschied auch, dass das USDA weiterhin „hochraffinierte“ Produkte wie Zucker von der obligatorischen Kennzeichnung ausschließen kann, es sei denn, das genetisch veränderte Material ist durch Herstellertests nachweisbar.

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