Grund für das Urteil ist, dass die angeklagten Politiker nicht als Amtsträger, sondern im Interesse eines Privatunternehmen gehandelt hätten. Dabei hatten sich beide bei den Deals auf ihre Abgeordneten-Funktion berufen. Der BGH argumentiert, dass selbst wenn Politiker ihre Beziehungen zu Entscheidungsträgern ausnutzen, nach geltendem Recht kein Korruptionsdelikt und keine Bestechung vorliegen würde. Es sei Aufgabe der Gesetzgeber diese potentielle Lücke im Strafrecht zu schließen.👉 Folgen Sie AUF1 auf Telegram: t.me/auf1tvF