Bielefeld. Nordrhein-Westfalen nimmt jede Woche „etwa 20 bis 70“ schutzbedürftige Afghaninnen und Afghanen auf. Das teilte das NRW-Flüchtlingsministerium der Neuen Westfälischen (Freitagausgabe) mit. Nach aktuellem Stand habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dem Land seit Beginn des beschleunigten Aufnahmeverfahrens im Mai 2021 „bisher insgesamt rund 4.900 afghanische Ortskräfte und besonders schutzbedürftige Personen, inklusive Familienangehörige, zugewiesen“.
Die Bundesregierung fliegt weiterhin ehemalige afghanische Ortskräfte und deren Familien nach Deutschland aus. „Aktuell trifft durchschnittlich ein von Bundesbehörden organisierter Charterflug pro Woche mit etwa 200 afghanischen Ortskräften und besonders schutzbedürftigen Personen aus Pakistan in Deutschland ein“, so das NRW-Ministerium. Die Einreisen werden demnach über die Flughäfen Düsseldorf, Hannover und Leipzig abgewickelt.
Im Anschluss werden die geflüchteten Menschen den Informationen zufolge „für wenige Tage in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen und Sachsen untergebracht und dann von den zuständigen Behörden der jeweiligen Bundesländer dort abgeholt“. Die Verteilung der eingereisten ehemaligen Ortskräfte und der Schutzbedürftigen auf die Länder richte sich „unter Berücksichtigung von vorhandenen familiären Bindungen und erbetenen Zielkommunen nach dem Königsteiner Schlüssel“.
Seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im vergangenen August hatte es immer wieder Kritik an den Evakuierungsbemühungen der Bundesregierung gegeben. Nordrhein-Westfalens wohl scheidender Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) sagte der Neuen Westfälischen, es sei ihm „weiterhin ein Kernanliegen, sowohl den von den Taliban bedrohten Ortskräften, die mit deutschen und europäischen Institutionen zusammengearbeitet haben, als auch besonders gefährdeten Personen wie Menschenrechtlerinnen oder Angehörigen der LGBTIQ*-Community Schutz bei uns zu bieten“. Er habe stets betont, dass „neben dem Schutz der Kriegsopfer aus der Ukraine auch weiterhin individuell Verfolgte in Deutschland Schutz finden müssen“.
Neue Westfälische